Benötigt meine Organisation einen Informationssicherheitsbeauftragten?

Immer wie­der ein The­ma bei Ver­an­stal­tun­gen oder auch Online-Semi­na­ren zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ist die Fra­ge “Muss ich einen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten bestel­len?” oder auch “Ist denn ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter in mei­ner Orga­ni­sa­ti­on not­wen­dig?”.

Wie­so Sie an der Bestel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten (oder wie auch immer Sie die­se Funk­ti­on in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on benen­nen) nicht vor­bei­kom­men und wie die­ser Ihre Inves­ti­tio­nen (Zeit und Geld) in Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit absi­chert, zei­gen wir Ihnen in unse­rem aktu­el­len Web­vi­deo zum The­ma

Der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te

oder

Einer muss es ja am Lau­fen hal­ten

auf unse­rem You­tube-Chan­nel.

Dabei beleuch­ten wir die Not­wen­dig­kei­ten einer sol­chen Funk­ti­on z.B. auf Basis des BayE­GovG für baye­ri­sche Kom­mu­nen aber auch für Unter­neh­men abge­lei­tet aus der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO).