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Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden

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Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gemä­ße Arti­kel 8 BayE­GovG sind baye­ri­sche Kom­mu­nen ver­pflich­tet, bis zum 01.01.2018 ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­zu­füh­ren und zu betrei­ben. Nach Ver­ab­schie­dung des BayE­GovG im Dezem­ber 2015 hat die­se kur­ze Umset­zungs­frist für eini­ge Auf­re­gung unter baye­ri­schen Kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen gesorgt. Doch jetzt ist wahr­schein­lich Auf­at­men ange­sagt.

Der Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung zur Errich­tung des Lan­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass die­se Ver­pflich­tung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Zif­fer 11 b des Gesetz­ent­wurfs). Mehr dazu im Blog­bei­trag.

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Benötigt meine Organisation einen Informationssicherheitsbeauftragten?

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Immer wie­der ein The­ma bei Ver­an­stal­tun­gen oder auch Online-Semi­na­ren zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ist die Fra­ge “Muss ich einen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten bestel­len?” oder auch “Ist denn ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter in mei­ner Orga­ni­sa­ti­on not­wen­dig?”.

Wie­so Sie an der Bestel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten (oder wie auch immer Sie die­se Funk­ti­on in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on benen­nen) nicht vor­bei­kom­men und wie die­ser Ihre Inves­ti­tio­nen (Zeit und Geld) in Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit absi­chert, zei­gen wir Ihnen in unse­rem aktu­el­len Web­vi­deo zum The­ma ” Der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te” oder “Einer muss es ja am Lau­fen hal­ten” auf unse­rem You­tube-Chan­nel.

Dabei beleuch­ten wir die Not­wen­dig­kei­ten einer sol­chen Funk­ti­on z.B. auf Basis des BayE­GovG für baye­ri­sche Kom­mu­nen aber auch für Unter­neh­men abge­lei­tet aus der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO). Die Links fin­den Sie im Blog­bei­trag.

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Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen

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Ist ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­ge­führt, steht man schnell vor der nächs­ten Her­aus­for­de­rung. Wie stellt man sicher, dass die gan­ze Arbeit nicht umsonst war? Es gilt neue Risi­ken zu erken­nen, hier­für geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen, das The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in der Orga­ni­sa­ti­on zu leben (Sicher­heits­kul­tur), auf Ver­än­de­run­gen (orga­ni­sa­to­risch, tech­nisch, per­so­nell, recht­lich, aber auch in der Bedro­hungs­la­ge) zeit­nah zu reagie­ren, Mit­ar­bei­ter kon­ti­nu­ier­lich zu sen­si­bi­li­sie­ren und zu schu­len. Doch wer soll das bei den viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben in baye­ri­schen Kom­mu­nen über­neh­men und sicher­stel­len? a.s.k. Daten­schutz hat die Lösung für Sie. Unse­re exter­nen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten betreu­en Sie ab sofort kom­pe­tent vor Ort und aus der Fer­ne. In Ver­bin­dung mit moder­nen Tech­ni­ken wie Video­kon­fe­renz, Pro­jekt­platt­form und Doku­men­ten­ma­nage­ment­sys­tem haben alle Betei­lig­ten stets den Über­blick über den Sta­tus der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on. Selbst­ver­ständ­lich sind unse­re Mit­ar­bei­ter hier­für aus­ge­bil­det und zer­ti­fi­ziert, spe­zi­ell für die Anfor­de­run­gen im kom­mu­na­len Bereich. Dank trans­pa­ren­ter und fai­rer Monats­pau­scha­len behal­ten Sie stets den Über­blick. Und wie­so tei­len Sie sich nicht einen Infor­ma­ti­ons­be­auf­trag­ten mit den umlie­gen­den Gemein­den? Inter­es­se geweckt? Ange­bots­for­mu­lar im Blog­bei­trag.